Immer wieder kommt es zu schweren und tödlichen Unfällen an Bahnübergängen. In der Regel werden diese vom fahrenden Verkehr selbst verursacht, wobei Warnsignale und abgesenkte Halb-Schranken ignoriert und stattdessen die Gleise die überquert werden. Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern wird auch mit teils empfindlichen Bußgeldern oder Punkten in Flensburg geahndet.
An Bahnübergängen kommen zwei Verkehrsarten zusammen. Für alle Verkehrsteilnehmenden auf der Straße gilt: Die Schiene hat Vorfahrt. Daher müssen vom Fußgänger über den Autofahrenden oder Radler alle an Bahnübergängen besonders aufmerksam sein - und geduldig. Denn das Warten an der Bahnschranke verleitet viele dazu, auf Sicht die Bahnlinie überqueren zu wollen.
Auto- oder Motorradfahrende, die den Bahnübergang trotz geschlossener Schranken oder Halbschranken überqueren, müssen mit einem Bußgeld von 700 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich gibt es ein Fahrverbot von drei Monaten. Radlerinnen und Radlern sowie anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden droht eine Geldstrafe von 350 Euro.
Die Bahnübergänge in Deutschland können unterschiedlich gesichert sein, das so genannte Andreaskreuz ist jedoch Standard. Oft wird der Verkehr zusätzlich durch Schranken oder Halbschranken aufgehalten, wenn sich ein Zug dem Übergang nähert. Andere Übergänge sind mit einem Lichtsignal ausgestattet. Für alle Verkehrsteilsnehmenden gilt: Sie müssen vor einem Andreaskreuz warten, wenn:
- sich eine Bahn nähert
- rotes Blinklicht oder gelbe bzw. rote Lichtzeichen gegeben werden
- sich die Schranken senken oder geschlossen sind
- ein Bahnbediensteter zum Halt auffordert
- ein hörbares Signal des Zuges zu hören ist