Ab einem bestimmten Alter ist das Fahrrad bei vielen Kindern das beliebteste Fahrzeug. Doch welche Regeln gelten für Kinder auf dem Rad? Und was müssen Erwachsene bedenken, wenn sie Kinder bei ihren Fahrtouren begleiten?
Ein Kinderfahrrad gilt nicht als Fahrzeug
Kinderfahrräder sind keine Fahrzeuge im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern sogenannte Spielgeräte, die für Kinder bis etwa zum Vorschulalter bestimmt sind. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese Räder als "besondere Fortbewegungsmittel" etwa dem Rodelschlitten oder dem Tretroller gleichgestellt. Räder ab einem Radumfang von 22 Zoll sind keine Kinderfahrräder mehr.
Regeln für Kinder auf dem Fahrrad
Für Kinder mit Kinderfahrrädern gelten die Vorschriften für Fußgänger: Sie dürfen nur auf dem Gehweg, auf privaten Flächen oder auf durch spezielle Verkehrszeichen freigegebenen Fahrbahnen und Seitenstreifen fahren.
In verkehrsberuhigten Bereichen hat das Spiel der Kinder Vorrang und somit auch das Kinderfahrrad.
Kinder bis acht Jahre müssen, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
Eine Aufsichtsperson darf ebenfalls mit dem Rad den Gehweg benutzen, wenn Kinder bis acht Jahren begleitet werden.