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Kinder auf dem Schulweg sind unfallversichert

Alle Kinder in Tageseinrichtungen (Krippen, Horten, Kindergärten, Kindertagesstätten) sowie alle Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen sind gesetzlich unfallversichert. Das sind in Baden-Württemberg ca. 2,3 Millionen Kinder. Für sie ist die Unfallkasse Baden-Württemberg der zuständige Unfallversicherungsträger.

Kinder sind gesetzlich unfallversichert

Alle Schulkinder sind automatisch bei der Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Ihre Eltern müssen dafür keinen Versicherungsantrag stellen und auch keine Versicherungsprämien zahlen. 

Die gesetzliche Unfallversicherung der UKBW für Ihr Kind gilt:

  • beim Besuch der Tageseinrichtung bzw. des Schulunterrichtes einschließlich der Pausen,
  • bei der Teilnahme an sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Einrichtung wie Ausflug,
    Besichtigung, Schullandheim etc. und
  • auf dem Weg von Zuhause zur Einrichtung/Schule und zurück.