E-Scooter: Diese Regeln gelten im Straßenverkehr
Sie erfreuen sich großer Beliebtheit und sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken: E-Scooter sind bei jung und alt ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Vor allem in größeren Städten sind sie neben dem öffentlichen Nahverkehr eine Alternative zum Auto. Doch viele Nutzerinnen und Nutzer sind sich nicht bewusst, dass auch beim Fahren eines E-Scooters Regeln gelten.
Grundsätzliches zum Fahren mit dem E-Scooter
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Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.
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Es wird kein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung (Mofa) für die Fahrt benötigt.
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Es besteht eine Versicherungspflicht, da es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben wurde extra eingeführt. Es besteht aber keine Zulassungspflicht.
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Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Tandemfahren ist verboten!
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Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinanderfahren. Nebeneinander zu fahren, ist nicht erlaubt.
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Es besteht keine Helmpflicht für den E-Scooter: Aber aufgrund der steigenden Unfallzahlen mit E-Scooters ist ein Helm absolut empfehlenswert.
Unfälle mit E-Scootern nehmen zu
Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern haben in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2022 besonders zugenommen: 50 Schwerverletzte wurden bei Unfällen mit diesen Fahrzeugen registriert. Allein deswegen ist ein Helm bei solchen Fahrten eine entscheidende Investition in die eigene Sicherheit. Darüber hinaus gibt es Regeln, die beim Fahren von E-Scootern gelten. Wer sich nicht an diese hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Häufig gestellte Fragen zu E-Scootern
Gefahren werden darf auf Radwegen oder Radfahrstreifen oder auf der Straße, wenn keine Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind.
E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden.
Fahrzeuge, die folgende Merkmale aufweisen, sind wie E-Scooter eingestuft und dürfen in Deutschland gefahren werden:
- Lenk- oder Haltestange,
- Mindestens sechs bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, z.B. "Segways"),
- Gesamtbreite von nicht mehr als 0,7 Metern, Gesamthöhe von nicht mehr als 1,4 Metern und Gesamtlänge von nicht mehr als zwei Metern
- maximale Fahrzeugmasse (ohne Fahrenden) von nicht mehr als 55 kg.
Im Straßenverkehr nicht erlaubt sind z. B. Balance-Boards (Hoverboards), Monowheels, E-Skateboards.
Für die Fahrt mit einem E-Scooter wird kein Führerschein benötigt. Entscheidend ist das Mindestalter von 14 Jahren.
E-Scooter dürfen auf Gehwegen und am Straßenrand abgestellt werden. Sie dürfen aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
Es gelten die selben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren: Wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht.
Bei über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter ebenfalls tabu.
Ja, auf dem E-Scooter gilt ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!
Ride it Right - Kampagne für sichere E-Scooter-Nutzung
Die Kampagne von GIB ACHT IM VERKEHR vermittelt Tipps und Regeln für mehr Sicherheit beim E-Scooter-Fahren.