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Mofa fahren: Alles, was man wissen muss

Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche die Prüfung für den Mofaführerschein ablegen. Damit ist der Mofaführerschein für viele der Start in die eigenständige Mobilität im Straßenverkehr. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Regeln für die jungen Fahrenden gelten, erklärt der folgende Beitrag. 

Mofa oder Moped: Wo ist der Unterschied?

Das Mofa leitet sich eigentlich von Motor-Fahrrad ab. Mofas sind verkehrsrechtlich also eigentlich Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Deswegen ist für diese Fahrzeugart kein kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Die Bezeichnung M-Führerschein für die Mofaprüfung ist irreführend, weil sie keiner Führerscheinklasse entspricht. Ein Mofa ist ein Kleinfahrzeug, das höchstens 25 km/h fahren kann. 

Im Gegensatz dazu ist ein Moped mit max. 45 km/h unterwegs und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Auch dieser Führerschein kann ab 15 Jahren erworben werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklärt der ADAC ausführlich. 

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Führerschein?

Nein, es braucht im klassichen Sinne keinen Führerschein. Es muss eine Mofaprüfung bei einer Fahrschule abgelegt werden. Dazu müssen vorher Theorie- und Praxisstunden absolviert werden.

Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist.

Näheres dazu finden Sie beim Fahrlehrerverband BW.

Gibt es eine Helmpflicht?

Ja, auf dem Mofa ist ein Helm Pflicht. Ohne Helm droht ein Verwarngeld.

Braucht mein Mofa eine Versicherung?

Ja, ohne gültige Versicherung dürfen Mofa oder Moped nicht auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen – das sogenannte Moped-Kennzeichen - nachgewiesen.

Aber Mopeds und Roller, müssen nicht über die Zulassungsstelle angemeldet werden und fallen auch nicht unter die Kfz-Steuer.