Viele Jugendliche und auch ihre Eltern finden das Modell des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren sehr gut. Doch was müssen Jugendliche und ihre Eltern dabei bedenken? Braucht das Familienauto eine besondere Ausstattung und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Wir beantworten die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Begleitetem Fahren.
Auch beim Führerschein mit 17 gelten die gleichen Vorschriften wie bei einem Führerschein mit 18. Auch beim Begleiteten Fahren erwirbt man automatisch die Fahrerlaubnisse der Klassen M und L. Während der Probezeit und bis mindestens zum 21. Lebensjahr gilt für die jungen Fahrer ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille für Fahranfänger).
Auf einen Blick:
Fahrerlaubnis B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Fahrerlaubnis BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelan-hängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Wer zum 17. Geburtstag die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt hat, erhält eine so genannte Prüfbescheinigung. Diese Prüfbescheinigung gilt in der gesamten Bundesrepublik, aber nicht im Ausland. Fahranfänger sind damit selbst die verantwortlichen Fahrzeugführer.
Was müssen junge Fahrerinnen und Fahrer beachten:
Für das Begleitete Fahren gelten die gleichen Regeln auf der Straße wie für alle Fahrerinnen und Fahrer. Wer dagegen verstößt, muss entsprechend mit Folgen rechnen.
Dies können sein:
Dies ist abhängig davon, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs bestimmte Beschränkungen enthalten sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (um in den Genuss einer günstigeren Versicherungsprämie zu kommen), dann sollte ein 17-Jähriger das Fahrzeug nicht führen. Wird dagegen verstoßen, drohen im Schadensfall Rückforderungen der Versicherungsgesellschaft. Wird ein Fahrzeug zum Begleiteten Fahren eingesetzt, sollte dies dem Versicherer grundsätzlich mitgeteilt werden.
Wird beispielsweise das Familienauto zum Begleiteten Fahren eingesetzt, sollte dies grundsätzlich dem Kfz-Versicherer mitgeteilt werden.