Wer auch nur in geringen Mengen Drogen konsumiert, sollte sich nicht ans Steuer setzen. Denn Drogenkonsum verändert generell die Wahrnehmungsfähigkeit, verzögert das Reaktionsvermögen oder erhöht die Risikobereitschaft – und das kann auf der Straße tödlich enden.
Unter Drogen stehende Fahrerinnen und Fahrer können komplexen Verkehrsabläufe nicht richtig aufnehmen. Auf Gefahren wie Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmende können sie nicht mehr rechtzeitig reagieren. Wie Alkoholkonsum führt auch Drogenkonsum schnell zu teils schweren Verkehrsunfällen.
Allein der Besitz von Rauschgift kann unter Umständen dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Denn dann sind die Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz gerechtfertigt. Das ist auch der Grund, warum die Polizei die zuständige Führerscheinstelle informieren muss, wenn gegen eine Fahrerin oder einen Fahrer ein entsprechender Verdacht vorliegt. Die Führerscheinstelle muss die Eignung dann entsprechend überprüfen.
Die Kosten für alle nötigen Untersuchungen oder Screenings müssen von der Fahrerin oder dem Fahrer selbst bezahlt werden!
Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 24a Abs. 2 / 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
Wer unter Drogeneinfluss fährt, wird mindestens mit einer Geldbuße bis zu 1500,- Euro belegt. Dazu reichen auch schon geringe Mengen im Blut aus.
Weitere Folgen (Regelfall):
Wenn allerdings Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit durch den Genuss dieser berauschenden Mittel vorliegen, greift § 316 StGB (Strafgesetzbuch).
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Weitere Folgen (Regelfall) gemäß §69 StGB:
Wer zusätzlich andere gefährdet
Eine Drogenfahrt wird als Straftat (§ 315c StGB, § 69 oder § 44 StGB) gewertet, wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer zusätzlich andere gefährdet oder schädigt. In diesem Fall müssen die Betroffenen mit einer wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe rechnen.
Weitere Folgen (Regelfall) gemäß § 69 StGB:
Es droht der Verlust des Führerscheins. Denn wer wiederholt durch Drogenkonsum hinterm Steuer auffällt, kann für ungeeignet zum sicheren Führen eines Fahrzeugs erklärt werden. Bei Abhängigen von Alkohol, Medikamenten und Rauschgiften wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Um den Führerschein wieder zu bekommen, ist eine längerer Drogenverzicht sowie Nachschulungen notwendig.
Ähnlich ist es, wenn Betroffene noch gar keine Fahrerlaubnis haben. Ihnen droht eine Führerschein-Sperre belegt.
Die Behörde kann zur Beurteilung einer Person folgende Gutachten einholen:
Wer sich weigert an entsprechenden Untersuchungen mitzuwirken, muss in jedem Fall damit rechnen, dass der Führerschein entzogen wird.