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Illegale Autorennen: Die Straße ist keine Rennstrecke

Immer wieder geraten vor allem junge Männer in die Schlagzeilen wegen illegaler Autorennen. Doch illegale Autorennen enden immer wieder in lebensbedrohlichen oder sogar tödlichen Unfällen.

Autorennen können strafbar sein

Tatsache ist: Wer an einem verbotenen Rennen teilnimmt, kann mit einer Freiheitsstraße von bis zu zwei Jahren oder einer hohen Geldstrafe rechnen (§ 315d StGB).

In besonders schweren Fällen (bei der schweren Gesundheitsschädigung oder bei Tod eines unbeteiligten Opfers) die Folge dieser Handlung ist, kann die Tat zum Verbrechen werden.

Dem Fahrer drohen in jedem Fall zusätzlich zur Strafe nach § 315d StGB

  • bis zu drei Punkte,
  • der Entzug der Fahrerlaubnis und
  • die Einziehung seines Fahrzeuges oder das Fahrzeug eines anderen, mit dem er die Straftat begangen hat.

Der Paragraf 315d StGB richtet sich nicht nur an den Teilnehmenden eines Rennens, sondern auch gegen den Veranstalter. Bestraft wird auch der Kraftfahrzeugführer, der grob verkehrswidrig und rücksichtlos das Geschwindigkeitslimit seines Fahrzeuges ausreizt, ohne an einem Rennen teilzunehmen. Dabei handelt grob verkehrswidrig, wer objektiv besonders gefährlich gegen Verkehrsvorschriften verstößt.

Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen bewusst über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder gleichgültig gegenüber anderen ist.

Kein Versicherungsschutz bei Autorennen!

Bei Unfällen, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, müssen Kaskoversicherungen keine Leistungen erbringen. Das trifft auf illegale Autorennen in jeden Fall zu. Denn dabei liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin sich im Straßenverkehr rechtswidrig verhält, kann seine/ihre  Haftpflichtversicherung die Kosten für entstandene Schäden an fremden Fahrzeugen an diese/n übertragen.

Bei gemieteten Sachen schließen private Haftpflichtversicherungen übrigens regelmäßig eine Leistungspflicht aus. Das betrifft also auch Schäden an Mietwagen, die bei Autorennen häufig verwendet werden.

Illegale Autorennen: Diese Strafen drohen

Nötigung

Werden andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst oder durch dichtes Auffahren und Warnzeichen (insbesondere Lichthupe) gezwungen, den Fahrstreifen freizumachen, kommt eine Verurteilung nach § 240 StGB (Nötigung) in Betracht. Eine Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da dann auch "Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges" begründet werden können, droht einem Rennteilnehmer zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis.                                                                   

Fahrlässige Körperverletzung

Bei Tod, schwerer Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen bei einem illegalen Autorennen, handelt es sich um ein fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Diese wird mit einem Strafmaß von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle

Wer sich nach einem Unfall während eines illegalen Autorennens vom Unfallort entfernt, macht sich ebenfalls strafbar. Dabei handelt es sich um § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Fahrerlaubnis-Entzug und drohende MPU

Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, der verliert nicht nur die Fahrerlaubnis. Um den Führerschein zurückzuerhalten, muss der Fahrer auch mit einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) rechnen.

Beispiele für Strafen nach Autorennen

Angeklagte werden wegen Mordes verurteilt

Berlin:

In Berlin wurden im Februar 2017 die sogenannten „Kudamm-Raser“ wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie verursachten am 1. Februar 2016 im Stadtzentrum von Berlin einen schweren Unfall, in dessen Folge ein 69-Jähriger Unbeteiligter starb. Laut Gericht haben beide Raser mit ihren hochmotorisierten Autos gemeingefährliche Werkzeuge eingesetzt. Sie nahmen die tödlichen Folgen billigend in Kauf. Auch Gleichgültigkeit genügt (nicht nur der Wille), um von einem Tötungsvorsatz zu sprechen. Deshalb erfolgte eine Verurteilung wegen Mordes. Hinzu kommt: Beide Angeklagte dürfen nie mehr ein Fahrzeug steuern. Es wurde ein lebenslange Führerscheinsperre verhängt.

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Hagen

Bei einen Beschleunigungsrennen an einer Ampel fünf Unbeteiligte schwer verletzt und kämpften teils mit dem Leben. Darunter eine Mutter mit ihren beiden Kindern sowie ein weiterer Autofahrer. Auch einer der mutmaßlichen Raser wurde verletzt.

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