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Skater müssen sich an Regeln für Fußgänger halten

Inlineskater, Skateboarder oder E-Rollerfahrende werden verkehrsrechtlich als Fußgänger eingestuft. Deswegen dürfen sie den Gehweg benutzen, müssen aber aufgrund ihres hohen Tempos auf andere zu Fuß Gehende achten. Ist kein Gehweg vorhanden, rollern Skaterinnen und Skater innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften sollten sie den linken Fahrbahnrand nutzen, damit sie vom Autoverkehr besser erkannt werden können. 

Daneben dürfen Skater auch auf besonders gekennzeichneten Fahrradwegen fahren. Dabei müssen sie Radfahrenden das Überholen ermöglichen. 

Entscheidend für die Sicherheit von Skaterinnen und Skatern ist der Fahrstil. Es gibt kein Tempolimit für die Fußgänger auf Rollen, weswegen sie zur allgemeinen Sicherheit trotzdem auf ihre Geschwindigkeit achten sollten. 

Sicherheitstipps für Inlineskater

  • Eine Helmpflicht für Skaterinnen und Skatern gibt es nicht. Trotzdem sollte jeder einen Helm und entsprechende Schutzausrüstung (Hand-, Ellenbogen- und Knieschützer) tragen.

  • Skaterinnen und Skater haben automatisch einen Krankenversicherungsschutz. 

  • Schäden von Dritten sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung des Schädigers gedeckt. Vorausgesetzt der Schaden wurde nicht vorsätzlich begangen.