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Bequem und sicher zu Fuß

Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrende oder Radlerinnen und Radler, sondern auch für Fußgängerinnen und Fußgänger. Werden diese im Straßenverkehr nicht befolgt, kann es teuer werden oder sogar mit Punkten in Flensburg geahndet werden.

Die wichtigsten Regeln für Fußgänger im Überblick

  • Fußgängerinnen und Fußgänger müssen wenn möglich den Bürgersteig benutzen. Gibt es keinen Gehweg können sie innerhalb geschlossener Ortschaften am linken oder rechten Straßenrand entlang gehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der linke Straßenrand genutzt werden. Dort können zu Fuß Gehende leichter vom entgegenkommenden Verkehr wahrgenommen werden.

  • Mehrere Fußgänger sollten stets hintereinander laufen. Dies gilt vor allem in den Dämmerung oder in anderen unübersichtlichen Situationen.

  • Beim Überqueren der Fahrbahn sollte immer der kürzeste Weg gewählt werden. Vorher immer nach links, dann nach rechts und wieder nach links schauen und sich vergewissern, ob die Fahrbahn wirklich frei ist.

  • Fußgängerinnen und Fußgänger sollten beachten: Der motorisierte Verkehr hat auf der Straße Vorrang. Nur wenn ein Zebrastreifen oder andere entsprechende Markierungen vorhanden sind, haben sie Vorrang!

  • Grundsätzlich sollten Ampeln und Fußgängerüberwege genutzt werden. Wenn Ampeln ausgeschaltet sind, müssen zu Fuß Gehende auf die Kennzeichnung der Straße achten und andere Überwege suchen. Wenn es keinen ausgewiesenen Fußgängerüberweg gibt, müssen sie so lange mit dem Überqueren warten, bis die Straße frei ist.

  • Nicht vergessen: Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen und können nur dann an einem Zebrastreifen anhalten, wenn zu Fuß Gehende deutlich signalisiert haben, dass sie die Straße überqueren wollen. Dafür reicht es aus, direkt vor dem Zebrastreifen stehen zu bleiben oder zielstrebig darauf zuzugehen.

  • Der sogenannte tote Winkel ist auch für Fußgängerinnen und Fußgänger eine Gefahr. Diese sollten insbesondere an Kreuzungen mit Fußgängerüberwegen auf den Autoverkehr achten und erst über die Straße gehen, wenn Fahrzeuge angehalten haben.

Strafen für Fehlverhalten von Fußgängern

Auch Fußgänger können durch Fehlverhalten Unfälle verursachen. Deswegen gibt es für den so genannten Fußverkehr laut Bußgeldkatalog auch Bußen für Fußgänger.

Beispiele:

  • verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn – Bußgeld 10 Euro
  • verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Kraftstraße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle – Bußgeld 10 Euro
  • Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs überquert und dadurch einen Sachschaden verursacht – Bußgeld 10 Euro