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Auch beim Motorrad auf die Verkehrssicherheit achten

Schnittig, schnell und verkehrssicher: Bei einem Motorrad sollte es darauf ankommen. Um sich und andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße nicht zu gefährden, muss das Zweirad verkehrssicher sein. Erst dann kann es auch von der Behörde zugelassen werden. Wer seine Maschine nicht entsprechend wartet, muss mit Bußgeld rechnen. 

Beim Motorrad auf die Beleuchtung achten

  • Die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung ist das Signalbild. Das Motorrad muss Nachts von anderen Verkehrsteilnehmenden als solches erkannt werden können. 

  • Vorgeschrieben sind dazu: Weißes Licht nach vorn, rotes Licht nach hinten und gelbes Licht zur Seite. Dies sind Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, ggf. Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

  • Dafür dürfen nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen tragen und für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Veränderungen oder Tuning am Motorrad

Für motorisierte Zweiräder gilt das Gleiche wie für PKW: Umbauten und Veränderungen am Fahrzeug müssen vom TÜV geprüft und in der Regel von der zuständigen Behörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I nachtragen lassen. Ansonsten riskiert man, dass die Betriebserlaubnis für das Motorrad ungültig wird.