Das blaue Schild mit den Ball spielenden Kindern soll Autofahrenden signalisieren, dass sie sich besonders achtsam durch den Verkehr bewegen müssen. In einem verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich Spielstraße genannt, heißt es für Autofahrende: andere Verkehrsteilnehmende haben Vorfahrt!
Diese Regeln gelten im verkehrsberuhigten Bereich:
Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, also 4 - 7 km/h (Geschwindigkeit eines normal gehenden Menschen).
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
Kinderspiele sind überall erlaubt.
Autofahrende müssen warten. Der Fahrzeugverkehr darf Fußgänger weder gefährden noch behindern.
Es darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Ausgenommen davon ist das Ein- oder Aussteigen und das Be- oder Entladen.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich haben alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorrang!