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Informationen zur Radfahrausbildung in BW

Die Radfahrausbildung ist in Baden-Württemberg für alle Viertklässler Pflicht. Schule und Polizei, aber auch die Verkehrswachten vor Ort, arbeiten eng zusammen. Das Ziel: Kinder sollen selbstständig und sicherheitsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen.

Bestandteile der Radfahrausbildung

Die theoretische Ausbildung der Kinder übernehmen die Lehrkräfte im Schulunterricht.  Für den praktischen Teil ist die Polizei zuständig. In mobilen oder stationären Jugendverkehrsschulen können die Kinder das praktische Fahrkönnen üben und verbessern. Beide Ausbildungseinheiten schließen jeweils mit einer Lernzielkontrolle ab. Das Ergebnis der Radfahrausbildung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich von der Schule mitgeteilt.

Verkehrswachten unterstützen

Viele mobile oder stationäre Jugendverkehrsschulen werden von Verkehrswachten vor Ort betrieben. Sie bieten Übungsflächen, die realen Verkehrsflächen nachgebildet sind. Die Kinder üben dort korrekt die Spur zu halten, richtig abzubiegen oder die Verkehrsschilder zu erkennen, aber auch vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren.

Gut zu wissen: In Baden-Württemberg ist die Radfahrausbildung in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums (VwV-Radfahrausbildung) geregelt. In der VwV ist außerdem festgelegt, dass grundsätzlich allen jungen Menschen (unabhängig von Behinderungen, Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen) der Zugang zur Radfahrausbildung ermöglicht werden soll. Die Radfahrausbildung an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren findet in der Regel in der fünften Klasse statt.