Inlineskater und Skateboarder werden verkehrsrechtlich als Fußgänger eingestuft. Für sie finden daher grundsätzlich die Verkehrsregeln für diese Art der Verkehrsteilnahme Anwendung. Das heißt: Benutzen Sie vorhandene Gehwege und achten Sie dabei auf andere zu Fuß Gehende. Ist kein Gehweg vorhanden, rollern Skaterinnen und Skater innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie den linken Fahrbahnrand nutzen, damit Sie vom Autoverkehr besser erkannt werden und selbst auch mögliche Gefahrensituationen besser erkennen können.
Daneben dürfen Skater auch auf besonders gekennzeichneten Fahrradwegen fahren. Dabei müssen sie Radfahrenden das Überholen ermöglichen.
Mit entscheidend für Ihre Sicherheit als Skaterin oder Skater ist Ihr eigener Fahrstil. Es gibt zwar kein Tempolimit für die Fußgänger auf Rollen, achten Sie zur allgemeinen Sicherheit aber trotzdem auf ihre Geschwindigkeit, damit Sie sich sicher im Verkehr bewegen können.
Sicherheitstipps für Inlineskater
Eine Helmpflicht für Skaterinnen und Skater gibt es nicht. Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz aber bitte trotzdem einen Helm und entsprechende Schutzausrüstung (Hand-, Ellenbogen- und Knieschützer).
Skaterinnen und Skater haben automatisch einen Krankenversicherungsschutz.
Schäden von Dritten sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung des Schädigers gedeckt. Vorausgesetzt der Schaden wurde nicht vorsätzlich begangen.