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Autofahren bei Hitze: Tipps für einen kühlen Kopf am Steuer

Starke Hitze wie in den kommenden Tagen kann am Steuer zum Problem werden. Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit und Gereiztheit sind keine guten Begleiter auf der Straße. Wer dennoch mit dem Auto unterwegs ist, kann mit einigen Tipps einen kühlen Kopf hinterm Steuer behalten. 

Das Wichtigste: Lassen Sie niemals ein Kind oder ein Tier bei Hitze in einem Fahrzeug zurück. Auch nicht kurzfristig oder bei geöffnetem Fenster. Die Temperaturen im stehenden Fahrzeug steigen rasant an und sind für jüngere Kinder und Haustiere lebensbedrohlich

Auto fahren bei Hitze: Tipps für Ihre Sicherheit

  • Sonnenschutz fürs Auto: Parken Sie bevorzugt im Schatten oder decken Sie das Auto mit einem Wärmeschutz ab.

  • Lüften Sie das Auto vor der Fahrt möglichst gut durch.

  • Vorausschauend fahren: Extreme Temperaturen führen bei manchen Autofahrenden zu extremem Verhalten. Fahren Sie vorausschauend und defensiv.

  • Bei starkem Sonnenschein sollten Autofahrende eine Sonnenbrille tragen, um die Verkehrslage besser überblicken zu können.

  • Ausreichend trinken und pausieren: Vor allem, wer eine längere Autofahrt plant, sollte genügend Wasser mit auf die Fahrt nehmen und entsprechend Pausen einplanen.

  • Achtung, Klimaanlage! Eigentlich bekannt und doch wird es oft vernachlässigt: Die Klimaanlage sollte nicht zu kalt eingestellt werden. Dann sind Kreislaufprobleme nach dem Aussteigen vorprogrammiert. Die Klimaanlage sollte min. 23 Grad betragen, bei über 30 Grad Außentemperatur eher mehr. Zudem sollte Belüftung nicht direkt auf den Körper gerichtet werden, um Erkältungen zu vermeiden.

  • Reifendruck und Tanken: Der Reifendruck sollte immer bei einem kalten Fahrzeug überprüft werden. Beim Tanken gilt: Nicht ganz volltanken, um ein Überlaufen des Sprits zu verhindern. 

Kind oder Tier im heißen Auto: Darf man die Scheibe einschlagen?

Wer bei Hitze ein Kind oder ein Haustier in einem abgeschlossenen Fahrzeug entdeckt, sollte auf keinen Fall wegsehen. Sind die Eltern oder Besitzer nicht in der Nähe, kann jede und jeder die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigen. Droht Lebensgefahr für eine Person im Fahrzeuginneren darf auch die Autoscheibe eingeschlagen werden. Es handelt sich dann zwar immer noch um eine Sachbeschädigung. Diese wird aber angesichts des Notfalls nicht bestraft. Bei Haustieren gilt dieser Grundsatz nicht. Deswegen nicht allein handeln, sondern die Polizei zu Rate ziehen. 

© Canva/Gustavo Fring