Für Faschingsfreunde sind die kommenden Tage ein richtiges Fest. Nach vielen Jahren ohne Prunksitzung, Altweiber-Fasnet und Faschingsparty wird nun besonders ausgiebig gefeiert. Wenn dabei auch Alkohol fließt, sollten sich alle über sichere Heimwege Gedanken machen. Dass viele das Auto nach dem Trinken von Alkohol stehen lassen, ist erfreulich. Aber auch das Fahrrad oder der E-Scooter sind schlechte Alternativen zum Kfz, wenn man Promille im Blut hat.
Wer sich nach der Faschingsfeier, nach der Prunksitzung oder nach dem Umzug mit Promille im Blut hinters Steuer setzt, riskiert der Führerschein zu verlieren. Auch das Fahrrad oder der E-Scooter sind schlechte Alternativen zum Auto. Denn beide gelten wie ein Kfz auch als Fahrzeuge, daher gibt es auch hierbei Promillegrenzen, die Fahrende kennen sollten.
Mit Alkohol hinterm Steuer
Wer erstmals mit 0,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird, dem drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wer bereits zum zweiten Mal auffällig geworden ist, muss mit über 1000 Euro Bußgeld und mindestens drei Monaten Fahrverbot rechnen.
Alkoholisiert auf dem Fahrrad
Bei 0,3 Promille besteht eine so genannte relative Fahruntüchtigkeit. Wer dann andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, riskiert eine Geld- und Freiheitsstrafe. Ab 1,6 Promille könnten Radfahrende sogar eine Straftat begehen, da sie auch ohne auffälliges Fahrverhalten als fahruntüchtig gelten.
Mit Alkohol im Blut auf dem E-Scooter
Ab 0,3 Promille mit auffälliger Fahrweise und einer Gefährdung des Verkehrs werden bis zu drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe fällig. Der Führerschein ist zudem weg. Zusätzlich kann eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Bei 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen drohen 500 bis 1500 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Mehr Tipps für sichere Heimwege gibt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf ihrer Internetseite.
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