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Für Autofahrende: Diese Regeln gelten am Zebrastreifen

Für Autofahrende gelten am Fußgängerüberweg, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, Regeln, die vor allem der Sicherheit von Füßgängerinnen und Fußgängern dienen. So dürfen sich Fahrzeuge beispielsweise nur mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern. Das hat seinen Grund: Wollen zu Fuß Gehende den Zebrastreifen erkennbar überqueren, müssen Autofahrende stehen bleiben. 

Dabei genügt es, dass sich ein Fußgänger oder eine Fußgängerin zügig dem Zebrastreifen nähert. An einem Zebrastreifen stehenbleiben und warten, müssen zu Fuß Gehende offiziell nicht, auch wenn dies aus Sicherheitsgründen empfehlenswert ist.

Auch Radfahrende haben Vorrang, aber nur, wenn sie absteigen und das Rad schieben. Wer über einen Zebrastreifen radelt, trägt bei einem dadurch entstandenen Autounfall auch eine Mitschuld. 

Diese Regeln am Zebrastreifen gelten für Autofahrende

  • Fußgänger haben absoluten Vorrang. Autofahrende, Moderradfahrende und Radler müssen Fußgängern, aber auch Rollstuhlfahrenden das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.

  • Autofahrerinnen und -fahrer sollten sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Zebrastreifen nähern.

  • Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten.

  • Bei stockendem Verkehr darf der Zebrastreifen nur befahren werden, wenn darauf nicht gehalten werden muss.

  • Wenn Autofahrende wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Zebrastreifen abbremsen oder halten müssen, ist das eine vermeidbare Behinderung. Diese Radfahrer riskieren ein Bußgeld und tragen bei einem Unfall eine Mitschuld am Geschehen.

© Canva/ooyoo