Für Autofahrende gelten am Fußgängerüberweg, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, Regeln, die vor allem der Sicherheit von Füßgängerinnen und Fußgängern dienen. So dürfen sich Fahrzeuge beispielsweise nur mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern. Das hat seinen Grund: Wollen zu Fuß Gehende den Zebrastreifen erkennbar überqueren, müssen Autofahrende stehen bleiben.
Dabei genügt es, dass sich ein Fußgänger oder eine Fußgängerin zügig dem Zebrastreifen nähert. An einem Zebrastreifen stehenbleiben und warten, müssen zu Fuß Gehende offiziell nicht, auch wenn dies aus Sicherheitsgründen empfehlenswert ist.
Auch Radfahrende haben Vorrang, aber nur, wenn sie absteigen und das Rad schieben. Wer über einen Zebrastreifen radelt, trägt bei einem dadurch entstandenen Autounfall auch eine Mitschuld.