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Fasching feiern ohne Führerschein-Frust

Fasching, Alkohol und Cannabis: Das ist eine riskante Mischung für den Heimweg. Wer berauscht ist, lässt das Auto besser stehen – für die meisten ist das selbstverständlich. Doch auch Fahrrad und E-Scooter sind keine Freifahrtscheine. Wer hier die Grenzwerte ignoriert, riskiert ebenfalls seine Fahrerlaubnis. Ein Überblick über die rechtlichen Fallen der närrischen Zeit. 

Auto, Fahrrad, E-Scooter: Diese Strafen drohen

Wer sich nach der Faschingsfeier berauscht ans Steuer setzt, riskiert den Führerschein – und gefährdet sich und andere erheblich. 

Berauscht am Steuer

  • Ab 0,5 Promille oder einem THC-Wert von 3,5 ng/ml Blutserum drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • Bei einem zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf über 1000 Euro und mindestens drei Monate Fahrverbot. 
  • Bei einer Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss bereits ab 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss handelt es sich um eine Straftat und es drohen Führerscheinentzug und Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit: Das bedeutet ebenfalls Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe

Berauscht auf dem E-Scooter

  • E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, weshalb hier dieselben strengen Regeln wir für Autofahrer greifen. Nutzer von E-Scootern müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Bei einer Gefährdung des Verkehrs kann schon ab 0,3 Promille eine empfindliche Strafe drohen. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit.

Berauscht auf dem Fahrrad und Pedelec

  • Ab 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss liegt eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Wer dann andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, macht sich strafbar und riskiert eine Geld- und Freiheitsstrafe
  • Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Es droht neben drei Punkten in Flensburg mindestens eine Geldstrafe. Möglich sind auch Führerscheinentzug und die Anordnung einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).

Sichere Fahralternativen für den Heimweg

  • Öffentliche Verkehrsmittel: In Bussen, S-Bahnen oder in der Stadtbahn lässt es sich bequem nach dem Fest nach Hause fahren. Wer sich unsicher fühlt, sitzt in der Nähe des Fahrers oder in anderen belebten Abteilen. Viele Verkehrsunternehmen richten an den Faschingstagen auch zusätzliche Fahrtmöglichen ein.  
  • Taxi: Ein Taxi ist vermutlich die bequemste Möglichkeit bei Dunkelheit nach Hause zu kommen. Im Idealfall können sich Freunde mit ähnlichen Fahrroute die Kosten dafür teilen. Wer nicht lange auf ein Taxi warten möchte, kann oft per App eines schon im Voraus an seinen Standort bestellen.  
  • Fahrgemeinschaften: Viele Faschingsnärrinnen und -narren verzichten bewusst auf Alkohol. So lassen sich einfach Fahrgemeinschaften im Freundeskreis bilden - zur Sicherheit für alle Beteiligten. 
  • Zu Fuß gehen: Wer den Heimweg nach der Prunksitzung zu Fuß antreten kann, ist natürlich besonders flexibel. Beleuchtete, belebte Straßen sind sicherer als die dunkle Abkürzung. Am besten ist es, wenn Feiernde in der Gruppe nach Hause gehen können. 

Mehr Tipps für sichere Heimwege gibt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf ihrer Internetseite. 

Närrisch feiern, aber nüchtern fahren! Sonst droht ein Katerfrühstück.
© Canva/allessandrobiascioli