Häufige Fehler im Kreisverkehr vermeiden – So geht’s richtig
Kreisverkehre erleichtern den Verkehrsfluss und reduzieren Unfallrisiken – wenn sich alle an die Regeln halten. Doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern, die zu gefährlichen Situationen oder sogar Bußgeldern führen können. So wird beispielsweise häufig beim Einfahren in den Kreisverkehr geblinkt oder der Spurwechsel im mehrspurigen Kreisverkehr wird zur Herausforderung. Wer die Regeln nicht kennt oder missachtet, gefährdet sich und andere. Hier erfahren Sie, worauf Sie im Kreisverkehr unbedingt achten sollten.
Diese Regeln gelten im Kreisverkehr
Es gibt drei Arten von Kreisverkehren: den klassischen Kreisverkehr, den mehrspurigen Kreisverkehr und den "unechten" Kreisverkehr. Für alle drei gilt:
- Einfahren nach rechts
- Fahrtrichtung entgegen dem Uhrzeigersinn
- Fahrstreifenbegrenzung zur Mittelinsel nicht passieren (Ausnahmegenehmigung z.B. aufgrund von Bauart des Fahrzeugs)
- Im Kreisverkehr nicht halten oder parken (außer bei stockendem Verkehr)
- Beim Ausfahren: Fußgängerinnen und Fußgänger überqueren lassen (Beim Einfahren nur, wenn ein Zebrastreifen vorhanden ist)
Für Radfahrende gelten im Kreisverkehr grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Autofahrende. Allerdings sollte auf sie besonders beim Verlassen des Kreisverkehrs Rücksicht genommen werden, da sie leicht übersehen werden.
Der klassische Kreisverkehr
Den klassischen Kreisverkehr erkennen Sie an den beiden Verkehrsschildern Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren. Hier gelten neben den oben genannten Regeln noch Folgende:
- Beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken
- Beim Ausfahren muss geblinkt werden
- Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt
Der mehrspurige Kreisverkehr
Auch den mehrspurigen Kreisverkehr erkennen Sie an den beiden Verkehrsschildern Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren. Er kommt häufig in Großstädten vor. Zusätzlich zu den Regeln des klassischen Kreisverkehrs muss Folgendes beachtet werden:
- Die Fahrzeuge auf der äußeren Spur haben Vorrang vor den inneren Spuren. Dies ist vor allem beim Verlassen des Kreisverkehrs wichtig.
- Beim Spurwechsel im Kreisverkehr ist größte Sorgfalt geboten. Drehen Sie notfalls noch eine weitere Runde.
Der "unechte" Kreisverkehr
Der "unechte" Kreisverkehr kommt in Deutschland recht selten vor, meistens in Wohngebieten. Um einen solchen Kreisverkehr handelt es sich, wenn das Verkehrsschild Vorfahrt gewähren fehlt und nur das Verkehrsschild Kreisverkehr vorhanden ist, oder wenn keines dieser beiden Schilder zu sehen ist. Das ist wichtig zu wissen, denn anders als im klassischen oder mehrspurigen Kreisverkehr gilt hier:
- Rechts vor links! Das in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeug hat Vorfahrt.
- Der Blinker muss hier sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren gesetzt werden.
Die Fahrtrichtung ist hier wie beim klassischen Kreisverkehr entgegen dem Uhrzeigersinn.
Das sagt der Bußgeldkatalog:
Bei Verstößen im Kreisverkehr drohen Bußgelder zwischen 10 und 50 €.
- Blinken beim Einfahren oder nicht blinken beim Ausfahren: 10 €
- Fahrstreifenbegrenzung überfahren: 10-35 €
- Halten oder Parken im Kreisverkehr: 20-50 €
- Befahren des Kreisverkehrs entgegen der Fahrtrichtung: 20-25 €

Die beiden Verkehrsschilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" untereinander zeigen an, dass es sich um einen klassischen oder mehrspurigen Kreisverkehr handelt. © Canva/FreezingRain