Im Jahr 2024 meldete der Verkehrswarndienst in Baden-Württemberg 63.944 Verkehrs- und Gefahrenmeldungen – etwa 5000 mehr als im Vorjahr. Die Hälfte der Meldungen betraf Gegenstände auf der Fahrbahn, darunter 486 Fälle verlorener Ladung, wie beispielsweise ein Sofa oder eine Hundehütte. Das zeigt: unzureichend gesicherte Ladung ist auf den Straßen keine Seltenheit. Die Folgen können dramatisch sein: Objekte, die auf der Fahrbahn landen, führen nicht selten zu Unfällen. Aber auch im geschlossenen Auto verstaute Ladung kann gefährlich werden, denn bei einem Aufprall können bereits kleine freiliegende Gegenstände erhebliche Schäden und Verletzungen verursachen.
Laut § 22 Absatz 1 StVO muss die Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie "selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann. Dabei ist grundsätzlich der/die Fahrende für die korrekte Ladungssicherung verantwortlich. Im gewerblichen Verkehr tragen jedoch auch weitere Personen Verantwortung, wie beispielsweise das Verladepersonal oder der/die Fahrzeughalter/in.
Bei mangelhafter Ladungssicherung drohen Geldstrafen zwischen 40 und 270€, mitunter auch ein Punkt in Flensburg, beispielsweise bei Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem kann die Polizei die Weiterfahrt mit der unzureichend gesicherten Ladung untersagen.