Der März ist da – Zeit für das neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter
Am 1. März begann für Mofas, Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter ein neues Versicherungsjahr. Wer mit einem dieser Fahrzeuge unterwegs ist, benötigt ein aktuelles Versicherungskennzeichen als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung – sonst drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Das neue Versicherungskennzeichen
Jedes Jahr im Frühling – genauer: zum 1. März – muss das Versicherungskennzeichen an zulassungfreien Kleinkrafträdern und E-Scooter gewechselt werden. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, und dann ist es Zeit für eine neue Farbe: Während das Kennzeichen im letzten Versicherungsjahr blau war, belegt ab März nun das grüne Kennzeichen den Versicherungsstatus.
Das neue Versicherungskennzeichen kann bei einer Kfz-Versicherung beantragt werden. Eine Kündigung für das alte Kennzeichen ist nicht erforderlich. Wichtig: Da Kleinkrafträder bereits von Minderjährigen geführt werden können, müssen in einem solchen Fall die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und die Versicherung abschließen.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
- Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, Roller und S-Pedelecs mit einem Hubraum von max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Quads und Trikes, die über die gleichen Vorgaben wie die betreffenden Kleinkrafträder verfügen
- E-Scooter
- Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
- Motorisierte Krankenfahrstühle
Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten als Fahrräder und benötigen kein Versicherungskennzeichen.
Das droht bei Fahren ohne Versicherungskennzeichen
Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Verwarngeld. Wenn ein Versicherungsschutz besteht, Sie aber ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen unterwegs sind oder das Versicherungszeichen nicht ordnungsgemäß angebracht ist, beträgt das Verwargeld 10 €.
Bei einer Fahrt ohne gültiges Versicherungskennzeichen drohen 40 € Verwarngeld. Sollten Sie das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz fahren, liegt zudem eine Straftat vor und sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Sollte es in diesem Fall zu einem Unfall kommen, müssten Sie für die entstandenen Schäden aufkommen.