Zum Hauptinhalt springen

Schrittgeschwindigkeit, Vorrang & Co.:
Die wichtigsten Regeln an Bushaltestellen

An Bushaltestellen ist besondere Vorsicht geboten: Fahrgäste steigen ein und aus, Fußgängerinnen und Fußgänger überqueren die Straße und Autos passieren den Bereich – oft mit eingeschränkter Sicht durch den Bus. Damit es nicht zu gefährlichen Situationen oder Unfällen kommt, gibt es klare Verkehrsregeln. Sie sorgen dafür, dass Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können. Wer die Regeln kennt und sich daran hält, trägt aktiv zur Verkehrssicherheit bei. In diesem Beitrag erfahren Sie die Verkehrsregeln rund um Bushaltestellen.

Wenn der Bus an der Bushaltestelle hält

  • Sobald ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle hält, dürfen Autofahrende nur mit besonderer Vorsicht vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr.

  • Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand gefahren werden. Ist ein sicheres Vorbeifahren nicht möglich, müssen Autofahrende warten.

  • An Schulbushaltestellen ist besondere Rücksicht gefordert: Kinder können Gefahren oft nicht richtig einschätzen und lassen sich leichter ablenken.

Wenn der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat

  • Wenn sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert, ist das Überholen verboten.

  • Steht der Bus bereits mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf er nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichendem Abstand passiert werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr, sofern keine bauliche Trennung wie eine Leitplanke vorhanden ist.

Wer hat Vorrang?

Busse müssen nach einem Stopp möglichst zügig weiterfahren können. Deshalb gilt:

  • Autofahrende müssen den Bus einfädeln lassen, wenn er von der Haltestelle abfahren möchte.
  • Der Busfahrer wiederum muss dies rechtzeitig durch Blinken ankündigen und den übrigen Verkehrsteilnehmern eine Reaktionszeit geben.
  • Diese Regelung gilt sowohl für Haltestellen direkt an der Straße als auch für Haltebuchten.

Diese Regeln gelten nur für gekennzeichnete Schul- und Linienbusse. Reisebusse und private Busunternehmen fallen nicht unter diese Vorschriften.

An Bushaltestellen ist Vorsicht geboten. © Canva/m-gucci