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Sicherheit auf zwei Rädern - das sollten Radelnde wissen

Fahrrad fahren hat so viele Vorteile: Es ist umweltfreundlich, hält fit und man bekommt immer einen Parkplatz. In puncto Sicherheit sieht es jedoch anders aus. Laut Verkehrsunfallstatistik gehören Radlerinnen und Radler, darunter insbesondere die Pedelecfahrenden, zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Auch wenn sie oft keine Mitschuld an einem Unfall tragen, sollten Radlerinnen und Radler für ihre Sicherheit vorsorgen und die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. 

Der erste Schritt zu mehr Sicherheit auf dem Fahrrad ist neben dem Helm die Geschwindigkeit. Denn im Straßenverkehr können sich Situationen schnell ändern, daher ist umsichtiges und angepasstes Fahren in jeder Verkehrssituation besonders wichtig für die eigene Sicherheit. Zusätzlich kann es in unübersichtlichen Situation manchmal angebracht sein, auf den eigenen Vorrang zu verzichten und stattdessen an den eigenen Schutz zu denken

Wichtigste Regeln für Fahrradfahrende auf einen Blick

  • Gibt es einen Radweg, der mit dem gewohnten blauen Schild mit weißem Fahrradsymbol gekennzeichnet ist, gilt für Radelnde eine Benutzungspflicht.
  • Bei einem geteilten Rad- und Fußweg müssen Radler den Fahrradstreifen ebenfalls nutzen und  auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.
  • Auf dem Fahrrad nebeneinander fahren dürfen Radelnde nur, wenn sie den Verkehr nicht behindern. 
  • Auch auf dem Rad gilt rechts vor links, sofern es keine andere Regelung gibt.
  • Wichtig beim Abbiegen: Radler müssen beim Abbiegen entgegenkommende Fahrzeuge durchlassen.
  • Aber Radelnde auf oder neben der Fahrbahn haben Vorrang, wenn ein in der gleichen Richtung fahrendes Fahrzeug beim Abbiegen ihren Weg kreuzt.
  • Achtung, Geschwindigkeit: Ein Tempo-30-Schild gilt für alle Fahrzeuge, auch für Radfahrende

Bei Alkoholkonsum gibt es keinen Freifahrtschein für Radelnde

Nach Alkoholkonsum lieber in die Pedale zu treten als den Führerschein zu riskieren, kann teuer werden. Denn die Promille-Grenze gilt für alle Fahrzeuglenkenden. Bei 0,3 Promille besteht eine so genannte relative Fahruntüchtigkeit. Wer dann andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, riskiert eine Geld- und Freiheitsstrafe. Ab 1,6 Promille könnten Radfahrende sogar eine Straftat begehen, da sie auch ohne auffälliges Fahrverhalten als fahruntüchtig gelten.

© Canva/RyanJLane