Eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann schwerwiegende Folgen haben. Fakt ist: Auch kleine Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich beinträchtigen.
Alkohol führt oft zur Selbstüberschätzung am Steuer und überhöhter Geschwindigkeit auf der Straße. Eine gefährliche Mischung: Denn zu hohe Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1. Verkehrsunfälle mit teilweise schweren Folgen ereignen sich häufig, weil Unfallverursacher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Wer sich also alkoholisiert und/oder unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt, begeht deshalb kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet andere und sich selbst.
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres
Relative Fahruntüchtigkeit (Anzeichen von Fahrunsicherheit wie etwa „Schlangenlinien fahren“ oder ein Verkehrsunfall mit diesem BAK-Wert)
Fahruntüchtigkeit (auch ohne zusätzliche Beweisanzeichen – dann Ordnungswidrigkeit?)
Absolute Fahruntüchtigkeit (durch Rechtsprechung festgelegter Wert – früher 1,3 ‰ – Fahruntüchtigkeit wird bei diesem Wert zweifelsfrei angenommen – Verkehrsvergehen – eine medizinisch-psychologische Untersuchung / MPU kann angeordnet werden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.)
Absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer
Nicht nur als Fahrerinnen und Fahrer sind dafür verantwortlich, dass alle sicher ans Ziel kommen. Auch Mitfahrende sollten nur dann in ein Fahrzeug steigen, wenn sich ein Fahrer an die Null-Promille- Regel hält. Da helfen klare Absprachen vor möglichem Alkoholgenuss: "Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht."