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Bequem und sicher zu Fuß

Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrende oder Radlerinnen und Radler, sondern auch für Fußgängerinnen und Fußgänger. Werden Regeln im Straßenverkehr nicht befolgt, kann dies ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg zur Folge haben.

Die wichtigsten Regeln für Fußgänger im Überblick

  • Benutzen Sie wenn immer möglich den Bürgersteig. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, können Sie innerhalb geschlossener Ortschaften am linken oder rechten Straßenrand entlang gehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie den linken Straßenrand benutzen. Dort können Sie leichter vom entgegenkommenden Verkehr wahrgenommen werden und sehen auch selbst, was auf Sie zukommt.

  • Wenn Sie mit mehreren Personen zu Fuß unterwegs sind, sollten Sie stets hintereinander laufen. Dies gilt vor allem in der Dämmerung oder in anderen unübersichtlichen Situationen.

  • Wählen Sie zum Überqueren der Fahrbahn stets den kürzesten Weg. Schauen Sie vorher immer zunächst nach links, dann nach rechts und wieder nach links und vergewissern Sie sich, ob die Fahrbahn wirklich frei ist.

  • Der motorisierte Verkehr hat auf der Straße Vorrang! Nur an Zebrastreifen oder anderen entsprechenden Markierungen sind Sie als Fußgängerin oder Fußgänger bevorrechtigt!

  • Nutzen Sie grundsätzlich Ampeln und Fußgängerüberwege. Wenn Ampeln ausgeschaltet sind, müssen Sie auf die Kennzeichnung der Straße achten und andere Überwege suchen. Falls kein ausgewiesener Fußgängerüberweg vorhanden ist, müssen Sie so lange mit dem Überqueren warten, bis die Straße frei ist.

  • Nicht vergessen: Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen und können nur dann an einem Zebrastreifen anhalten, wenn zu Fuß Gehende deutlich signalisiert haben, dass sie die Straße überqueren wollen. Dafür reicht es aus, direkt vor dem Zebrastreifen stehen zu bleiben oder zielstrebig darauf zuzugehen.

  • Der sogenannte tote Winkel ist auch für Fußgängerinnen und Fußgänger eine Gefahr. Achten Sie daher insbesondere an Kreuzungen mit Fußgängerüberwegen auf den Autoverkehr und überqueren Sie die Straße erst dann, wenn Fahrzeuge angehalten haben.

Folgen für Fehlverhalten von Fußgängern

Auch Fußgängerinnen und Fußgänger können durch Fehlverhalten Unfälle verursachen. Der einschlägige Bußgeldkatalog sieht daher auch entsprechende Ahndungsmöglichkeiten vor.

Beispiele:

  • verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn – Bußgeld 10 Euro
  • verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Kraftstraße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle – Bußgeld 10 Euro
  • Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs überquert und dadurch einen Sachschaden verursacht – Bußgeld 10 Euro