Skip to main content

Neuerung 2023: Das gehört nun in den Verbandskasten im Auto

Der Verbandskasten ist in jedem Auto Pflicht. Ab diesem Jahr gehören auch zwei medizinische Masken zur Standardausstattung. Zwar muss der alte und noch gute Verbandskasten nicht sofort ausgetauscht werden, ein prüfender Blick lohnt sich aber. 

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt nach den Normen DIN 13164 und dem §35, was in einem Verbandskasten im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Nach der aktualisierten DIN-Norm gehören zwei medizinische Masken zur Grundausstattung. Autoahrende können in ihren noch guten Verbandskasten einfach zwei medizinische Masken legen. Dies ist jedoch noch nicht Pflicht, sollte aber für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer selbstverständlich sein. Das wäre auch ein Grund, um den Inhalt des Verbandskastens zu überprüfen

Das ist Muss im Verbandskasten

Auch ein Verbandskasten hat ein Ablaufdatum. Ist dieses überschritten, sollte ein neuer angeschafft werden, um Bußgelder bei einer Kontrolle zu vermeiden. Denn bei einer Kontrolle kann nicht jeder einzelne Bestandteil überprüft werden. Die in der Regel noch gut brauchbaren Pflasten und Auflagen aus dem abgelaufenen Verbandskasten können  in die Hausapotheke wandern. 

Übrigens: Die Verbandskästen im Handel enthalten in der Regel alle benötigten medizischen Utensilien. Es schadet aber nie auf die DIN-Norm zu achten. Diese regelt, was genau und in welcher Stückzahl in die Erste-Hilfe-Tasche gehört. 

  • zwei medzinische Masken 
  • Fixierbinden und Dreieckstücher
  • Gummi-Handschuhe
  • Kompressen zur Wundauflage
  • Pflasterrolle auf Spule sowie Pflasterstrips in verschiedenen Größen
  • Pflasterschere
  • Rettungsdecke
  • Staubgeschützt verpacktes Fertig-Pflasterset
  • Sterile Feuchttücher zur Reinigung von Haut und oberflächlichen Wunden
  • Wundschnellverband
  • Verbände für Finger und Fingerkuppen
  • Verbandpäckchen in verschiedenen Größen und Verbandtücher

Hilfe leisten im Fall der Fälle

Zivilcourage auf der Straße: Wer Zeuge eines Unfalls wird, sollte nicht lange überlegen, sondern schnell Hilfe leisten. Jede und jeder ist gesetzlich dazu verpflichtet, anderen in Not zur Hilfe zu kommen. Bei unterlassener Hilfeleistung droht sonst eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. 

Auch bei einem vermeintlich kleinen Unfall sollten Autofahrende entsprechend reagieren. Dann gilt: Anhalten und fragen, ob Hilfe benötigt wird. 

© Canva/pixelshot