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Mit dem Auto sicher in den Winterurlaub

Weihnachten und Urlaub - das gehört für viele einfach zusammen. Autofahrende müssen bei jeder winterlichen Fahrt mit ungünstigen oder gar gefährlichen Witterungsverhältnissen rechnen - und ihre Fahrweise anpassen. Wie jeder mit dem Auto sicher durch Glätte, Eis und Schnee kommt, erklären wir im Beitrag.

Auch wenn Deutschland keine weißen Weihnachten bevorstehen, sollten die milden Temperaturen auf der Straße nicht nachlässig machen. Insbesondere nachts kann es für Autofahrende gefährlich werden. Um den Gefrierpunkt verändert sich die Fahrbahnoberfläche ständig. Dann ist Vorsicht geboten. Vor und während der Fahrt sollten Autofahrende daher immer wieder die Bremsprobe machen - natürlich nur dort, wo es ungefährlich ist. So können sie ihr Fahrverhalten schnell anpassen

Tipps und Tricks für eine winterliche Autofahrt

  • Winter- oder Ganzjahresreifen sind Pflicht: Egal ob in die Berge oder nur zur Verwandtschaft drei Orte weiter. Im Winter sollten sich Autofahrer auf jede Situation auf der Fahrbahn einstellen.
  • Bei glatten Straßen und schlechter Sicht immer die Geschwindigkeit anpassen und genügend Abstand zum Vordermann halten.
  • Auf glatten Straßen niedertourig Fahren, d.h. in einem höheren Gang. 
  • Keine ruckartigen Lenkbewegungen - das ist auf glatten Straßen besonders gefährlich. Das richtige Fahrverhalten in solchen Situationen erklärt der ADAC deutlich. 
  • Tipp für Automatikautos: Lieber nicht in der Sporteinstellung fahren. Diese verhindert das niedertourige Fahren bei Glätte. 
  • Eis auf Fahrbahn oder Eisregen: Dann vor Fahrtantritt lieber auf den Straßendienst warten. Bei solchen extremen Verhältnissen haben die Reifen keinerlei Haftung. 

Tempolimit bei schlechter Sicht wegen Schnee oder Nebel

Bei schlechten Sichtverhältnissen wegen Schneefalls oder wegen Nebel sollten Autofahrende auf die Geschwindigeit achten. Denn liegt die Sichtweite außerorts und innerorts unter 50 Metern gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Wer sich nicht daran hält, kann mit bis zu 800 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einem Fahrverbot von drei Monaten bestraft werden. 

© Canva/thepraetorian