Ob nach dem Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt oder nach der feuchtfröhlichen Weihnachtsfeier im Kollegenkreis: Wer Alkohol trinkt und danach statt mit dem Auto mit dem E-Scooter nach Hause fährt, riskiert seinen Führerschein. Denn auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promille-Grenzen wie beim Auto. E-Scooter sind verkehrsrechtlich gesehen Fahrzeuge, genauer Elektrokleinstfahrzeuge. Wer diese unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert Geldbußen, Punkte in Flensburg oder einen Führerscheinentzug.
Wer noch keinen Führerschein hat, muss sich zunächst zwar keine Gedanken machen, dass er diesen nach einer alkoholisierten E-Scooter-Fahrt verliert. Durch einen Eintrag ins Fahreignungsregister kann sich diese Fahrt auch noch Jahre später auswirken, wenn die Führerscheinprüfung ansteht. Die Zulassungsbehörde kann eine MPU als Prüfungsvoraussetzung verlangen. Deswegen sollten sich auch Jugendliche ohne Autoführerschein genau überlegen, ob sie nach Wein, Bier oder Schnaps auf den E-Scooter steigen.
Für alle Beteiligten gilt zudem: Auf dem E-Scooter sind Betäubungsmittel ebenfalls tabu.