Zeugen eines Verkehrsunfalls sind oft verunsichert, wie sie helfen können. Viele haben schlicht Sorge, etwas falsch zu machen. Gerade bei schweren Unfällen mit verletzten Personen überwiegt die Angst, nicht richtig reagieren zu können. Wir erklären, wie jeder Unfallzeuge richtig handeln kann.
Tatsache ist: Jeder von uns ist gesetzlich verpflichtet in Notfällen erste Hilfe zu leisten. Wer beispielsweise als Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls den Verletzten nicht hilft, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB strafbar machen.
Die meisten von uns werden glücklicherweise eher Zeugen kleinerer Verkehrsunfälle, z. B. in der Stadt. Selbst in solchen Fällen ist eine umsichtige Reaktion von Unfallzeugen wichtig, um Betroffenen schnelle Hilfe zukommen zu lassen.
Viele Unfallzeugen haben neben der Angst nicht richtig helfen zu können, die Sorge, dass sie vor Gericht aussagen müssen. Wichtig zu wissen ist, dass Zeugen vor vor Gericht nur ihre sinnlichen Wahrnehmungen schildern müssen. Sie werden nicht zu ihren Erfahrungen oder zu ihrer Einschätzung befragt.